Mietbedingungen

Mietwagenbedingungen - Koral Rent A Car

Mit diesem Vertrag wird der Vermieter KORAL TURİZM TİCARET LTD. STI. (im Folgenden „KORAL“ genannt) hat das auf der Titelseite des Vertrages definierte Fahrzeug (im Folgenden „FAHRZEUG“ genannt) an den Mieter vermietet, dessen Name und Adresse angegeben sind. Der Mieter erklärt, akzeptiert und verpflichtet sich, das Mietfahrzeug vertragsgemäß (Mietdauer, Rückgabezeit, Rückgabestation etc.) zu nutzen und den Mietpreis fristgerecht zu entrichten. Mit Vertragsabschluss übernimmt der Mieter alle Verpflichtungen in Bezug auf das gemietete Fahrzeug. Der Mieter wird nicht darauf verzichten, die Fahrzeugübergabeformulare (im Folgenden „Formular“ genannt) zu unterzeichnen, die Bestandteil dieses Vertrages sind und bei der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erstellt werden. Er/sie akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich im Voraus, dass er/sie Einwendungen und Ansprüche durch ein Sachverständigengutachten geltend machen kann, nicht durch Verzicht auf die Unterschrift, aber auf eigene Kosten, wenn er/sie dies tut.

 

1) Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass die bei der Vertragsanbahnung vorgelegten Unterlagen und Angaben vollständig richtig sind, keine falschen Angaben machen und keine Informationen verschweigen, die den Vertragsabschluss beeinflussen können. Die vom Mieter im Vertrag und seinen Anlagen angegebene Adresse ist die gesetzliche Meldeadresse, und sofern KORAL keine Adressänderung schriftlich mitgeteilt wird, werden alle Mitteilungen an diese Adresse gemäß den Bestimmungen des Meldegesetzes und Testaments zugestellt als gültig angesehen werden.

 

2) Der Mieter akzeptiert, dass er das Mietfahrzeug in gutem Zustand, sowohl mechanisch als auch in Bezug auf die Karosserie, in aktivem Zustand und wie in dem zum Zeitpunkt der Lieferung ausgestellten Lieferschein angegeben, erhalten hat. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass er alle Arten von Schäden verursacht hat, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wurden, die nicht in diesem Lieferschein angegeben sind, und dass er unverzüglich für alle Schäden, die dadurch entstehen können, aufkommen wird Grund zum Zeitpunkt der Anfrage.

 

3) Der Mieter gibt das Fahrzeug in der Filiale, in der es angemietet wurde, oder in der KORAL-Filiale an dem im Vertrag bezeichneten Ort zurück, sowie das Fahrzeug, den Schlüssel, alle Dokumente, das Zubehör und das Ersatzrad. Gibt der Mieter die amtlichen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung, Zulassungsbescheinigung, Versicherung, Kennzeichen) und den Schlüssel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht an KORAL zurück, ist der Mieter verpflichtet, die Mietgebühren für die Zeit bis zu deren Bereitstellung und die Auslagen zu bezahlen für Neuanschaffungen zu leisten.

 

4- Der Mieter wird während der Nutzung des gemieteten Fahrzeugs einen zusätzlichen Fahrer, Kindersitz, Navigationsgerät, WLAN usw. anfordern. Er hat auch die von KORAL bekannt zu gebenden zusätzlichen Mietkosten für zusätzliche Leistungen und Ausstattungen nach Maßgabe dieses Vertrages zu zahlen.

5) Mieter; im Fahrzeug in gutem Zustand und in gutem Zustand erhalten; Aus Gründen (aber nicht beschränkt auf die aufgeführten, Getriebeausfall durch falsches Schalten, Schäden, die durch die fortgesetzte Nutzung des Fahrzeugs entstehen können, obwohl die Warnleuchte leuchtet, Schäden durch Aufprall auf den Fahrzeugboden, Zigarettenverbrennungen, die an Innenpolstern und Zubehör, Risse, Flecken, die eine gründliche Reinigung erfordern, usw. auftreten können) stimmt zu und verpflichtet sich, für alle Schäden und Verluste, einschließlich aller Arten von mechanischen und elektrischen Schäden, wie Schäden an Komponenten wie Reifen und Felgen, aufzukommen, Fehlfunktionen und Schäden durch Kraftstoff usw.). Alle Schäden und Verluste, einschließlich dieser mechanischen und elektrischen, fallen nicht unter den Versicherungs- und Garantieumfang. Bei der Bestimmung aller Arten von Reparaturen, die außerhalb der Garantie liegen, gilt nur der technische Bericht, der vom autorisierten Fahrzeugservice und/oder Fahrzeughersteller/Vertriebsunternehmen erstellt wurde.

 

6) Nutzung des Fahrzeugs,

a) Der Mieter muss das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins in wirtschaftlichen Gruppenfahrzeugen sein. Fahrzeuge der Mittelklasse müssen über 24 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein. Für Fahrzeuge der oberen Gruppe müssen sie über 26 Jahre alt sein und seit mindestens 4 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein. Fahrzeuge der Premium-Gruppe hingegen müssen über 27 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein. Für ein Fahrzeug kann maximal 1 zusätzlicher Fahrer definiert werden. Falls das Alter und die Führerscheinzeiträume der Fahrer nicht den Fahrzeuggruppen entsprechen, kann das „Young Driver Package“ zu den angegebenen Konditionen und Preisen erworben werden. Die Bestimmungen des „Young Driver Package“ gelten nicht für Fahrzeuge der Premiumgruppe.

b) Der Fahrer muss die angegebene Altersgrenze, die Dauer des Führerscheins erfüllt haben.

c) Das Fahrzeug kann von Fahrern genutzt werden, die vom Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses benachrichtigt werden und deren Namen im Vertrag eingetragen sind und die die in den Artikeln (a), (b) definierten Bedingungen erfüllen.

d) Zu beantragende Änderungen des Versicherungsschutzes nach Mietbeginn sind bei Vertragsverlängerung nach Durchführung der erforderlichen Kontrollen durch die KORAL-Beauftragten in der nächstgelegenen Niederlassung möglich.

e) Es ist strengstens untersagt, das gemietete Fahrzeug durch den Mieter weiterzuvermieten und Dritten gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Wenn eine solche Situation festgestellt wird, kommen die Artikel 14 und 22 dieses Vertrags zum Tragen. Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die zur Benutzung des Mietfahrzeugs berechtigte Person alle Bedingungen dieses Vertrages erfüllt. Nur die im Vertrag und im Lieferschein angegebene(n) Person(en) dürfen das gemietete Fahrzeug benutzen. Für den Fall, dass nicht im Vertrag genannte Dritte das Fahrzeug vertragswidrig nutzen, wird das Fahrzeug vom Vermieter ohne Benachrichtigung des Mieters gem. §§ 14 und 22 dieses Vertrages beschlagnahmt und es erfolgt keine Schadensgewährleistung gilt für Schäden, die durch diese Verwendung entstehen können. Für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die sowohl dem Vermieter als auch Dritten aus dieser vertragswidrigen Nutzung entstehen, haftet allein der Mieter.

f) Bei allen Mietvorgängen ist neben Ihren alten oder neuen Ausweisdokumenten auch ein für die Mietwagenklasse geeigneter Führerschein vorzulegen.

 

7) Die Mietdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Bei Anmietungen kürzer als dieser Zeitraum wird die Mietgebühr mit 1 (einem) Tag berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. Fahrzeugpreise unterliegen dem belegungsbasierten dynamischen System und variieren.

 

Abgesehen von der Miete des Mieters;

1. Verspätungen bis 2 Stunden sind kostenfrei, ab 2 Stunden Verspätung 1 Tag Miete,

2. die am Ende der Miete anfallende Einweggebühr,

3. die Kraftstoffkosten, die dadurch entstehen, dass der vollgetankte Kraftstoff bei der Rückgabe nicht vollgetankt zurückgegeben wird und die anzuwendende Servicegebühr in Höhe von 25 % dieses Preises,

4. Autobahnmaut und die anzuwendende Servicegebühr in Höhe von 7 %, berechnet auf diese Gebühren,

5. Kraftstoff, Park- und Transportkosten aller Art sowie Neben- und Benutzungskosten aller Art sowie alle nach Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter anfallenden Kosten Da es ausschließlich dem Mieter gehört, ist der Mieter dazu verpflichtet alle Kosten in diesem Rahmen übernehmen. Die genannten Gebühren werden ohne Vorankündigung von der im System hinterlegten Kreditkarte des Kunden abgebucht.

8) Bei Schäden, die während des Mietvorgangs bei der CDW Motorversicherung auftreten können, die im Rahmen der Versicherung in der täglichen Mietwagengebühr enthalten sind, ein Anteil von 1.500 TL für Fahrzeuge der Economy-Gruppe, 2.000 TL für mittlere Fahrzeuge Fahrzeuge der Gruppe, 3.000 TL für Fahrzeuge der oberen Gruppe, 5.000 TL für Fahrzeuge der Premium-Gruppe. Es liegt in der Verantwortung des Mieters. Diese Haftung, deren Freigrenzen festgelegt sind, hat die schadensbezogenen Unterlagen des Mieters bereitzustellen und KORAL vollständig vorzulegen. Sollten die angeforderten Unterlagen fehlen oder nicht geliefert werden, sind die gesamten Schadenskosten von dem im Vertrag namentlich genannten Mieter zu tragen. Die in den Vertrag aufzunehmenden Garantien, sofern eine zusätzliche Gebühr entrichtet wird, werden nachstehend erläutert.

 

• Mini-Schadensversicherung: Dies ist die Versicherung, die den Vorteil bietet, die Schäden bis zu 2.500 TL mit der schriftlichen Erklärung des Mieters zu reparieren. Bei Schäden, die die von der Minischadenversicherung festgesetzte Höhe übersteigen, trägt der Kunde die gesamten Schadenskosten. Nicht versichert sind Reifen, Glas und Scheinwerfer, Fahrzeugunterseite, Innenverkleidung, Innenteile und Dach. Bei Schäden über 2.500 TL muss der Kunde einen Polizeibericht einholen. Nicht gemeldete Schäden gehen zu Lasten des Kunden.

• Erweiterte Schadensversicherung: Dies ist die Versicherung, die den Vorteil bietet, Schäden bis zu 4.000 TL mit der Handerklärung des Mieters zu reparieren. Es ist die Versicherung, die die Schäden abdeckt, die während des Mietvorgangs am Körper auftreten können. Bei Schäden, die die von der erweiterten Schadensversicherung festgesetzte Höhe überschreiten, trägt der Kunde die gesamten Schadenskosten. Die erweiterte Schadensversicherung umfasst nicht das Fahrwerk, die Innenverkleidung, den Innenraum und das Dach. Bei Schäden über 4.000 TL muss der Kunde einen Polizeibericht einholen. Nicht gemeldete Schäden gehen zu Lasten des Kunden.

• Reifen-Glas-Scheinwerfer-Versicherung

Die Standardversicherung des Fahrzeugs deckt keine Schäden an Reifen, Glas und Scheinwerfern ab. Mit dieser Versicherung sind auch Reifen-, Glas- und Scheinwerferschäden abgedeckt. Gültig für 1 Schaden.

 

9) Der Mieter zahlt die Miete und die Nebenkostenpauschalen bei Übergabe des Fahrzeugs sowie die danach entstehenden Kosten per Kreditkarte oder Banküberweisung/EFT/Swift am Ende des Mietverhältnisses. Der Mieter erklärt, dass die Schäden, Aufwendungen und sonstigen Schulden, die sich aus der Nichterfüllung des Mietzinses oder anderer Verpflichtungen aus diesem Vertrag ergeben oder zum Ersatz verpflichtet sind, am Rechnungsdatum fällig werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf oder Mahnung sowie die monatlichen 5 % (fünf Prozent) Verzugszinsen, die ab Rechnungsdatum zu berechnen sind. akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich zur Zahlung zusammen mit

 

10) Eine Verschiebung des im Vertrag festgelegten Rückgabetermins auf einen späteren Zeitpunkt ist mit Zustimmung von KORAL sowie Vorauszahlung der Miete für den neuen Mietzeitraum möglich. KORAL behält sich das Recht vor, die Verlängerungswünsche zum aktuellen Preis zu ändern. Eine Verlängerung der Mietzeit ohne Zustimmung von KORAL ist auch bei Zahlung des Mietpreises nicht möglich. Es handelt sich um einen befristeten Mietvertrag und das Fahrzeug wird ohne Vorankündigung oder Benachrichtigung an KORAL zurückgegeben, es sei denn, die Parteien vereinbaren am Ende des Zeitraums ausdrücklich etwas anderes.

11) Der Mieter hat die Verkehrsregeln einzuhalten, das vertragsgegenständliche Fahrzeug verkehrsordnungsgemäß und sorgsam zu benutzen. Der Mieter muss die Straßenverkehrsordnung und alle relevanten Gesetze einhalten. Der Mieter kann sich der Haftung nicht dadurch entziehen, dass er behauptet, diese Pflichten als Fahrer nicht zu kennen. Der Mieter ist für alle Arten von Rechtsfolgen, Strafen und Kosten (Strafen, Anbinden eines Fahrzeugs, Abschleppen eines Fahrzeugs usw.) aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens verantwortlich. Verkehrsstrafen, die dem Fahrzeug auferlegt und vom Mieter nach der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter nicht bezahlt wurden, werden von KORAL innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt, sofern die zuständigen Behörden KORAL gemeldet werden, und 50 TL (fünfzig türkische Lira) Service Gebühr wird dem Mieter für jede Transaktion hinzugefügt. Der Mieter zahlt bei erster schriftlicher Mahnung unverzüglich, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, den von KORAL zu zahlenden Preis, Servicepauschale und Pönale etc. akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich im Voraus, alle zusätzlichen Gebühren unter irgendeinem Namen zu bezahlen.

 

12) KORAL, von der Kreditkarte des Mieters, je nach Gruppe des gemieteten Fahrzeugs mindestens 1.500 TL für Fahrzeuge der Economy-Gruppe, mindestens 2.000 TL für Fahrzeuge der mittleren und mittleren SUV-Gruppe, mindestens 2.500 / 3.000 TL für Luxus und Luxus Fahrzeuge der SUV-Gruppe. Für Fahrzeuge der Premium- und Premium-SUV-Gruppe wird eine Mindestkaution von 4.000 TL verkauft oder die Vorautorisierung gesperrt. Die als Rückstellung zu sperrenden Beträge sind als Untergrenze festgelegt, darüber hinausgehende Sperrgebühren können von KORAL verlangt werden. KORAL hat das alleinige Wort bei der Festlegung von Fahrzeuggruppen und KORAL behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen bezüglich der Festlegung von Sperrgebühren und Fahrzeuggruppen vorzunehmen. Der zu Beginn der Anmietung erhaltene Provisionsbetrag wird für die Erhebung aller Arten von Verkehrsstrafen, illegaler Autobahnmaut, Parkgebühr, Abschleppgebühr und aller Schadens-/Verlustkosten verwendet. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich im Voraus, dass er/sie dieser Transaktion zustimmt, die von der Kreditkarte durchgeführt werden soll, und dass er/sie in keiner Weise widersprechen wird.

13) Kilometerlimits für die Fahrzeugnutzung; Sie ist auf 400 km pro Tag und 4.000 km pro Monat für bis zu 10 Tage für Fahrzeuge der Economy-, Medium-, Medium-SUV-, Luxus- und Luxus-SUV-Gruppe und auf 300 km pro Tag und 3.000 km pro Monat für Fahrzeuge der Premium- und Premium-SUV-Gruppe begrenzt für bis zu 10 Tage. Bei Erreichen der monatlichen Kilometerleistung innerhalb der Mietzeit endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung oder Abmahnung bedarf. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich im Voraus, bei Ablauf der monatlichen Kilometerbegrenzung vor dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt das Fahrzeug unverzüglich an KORAL zurückzugeben und den gesamten Mietpreis bis zum Ende der festgelegten Mietzeit an KORAL zu zahlen das Fahrzeug. Es wird über einen Monat (30 Tage) ausgewertet, der in diesem Artikel angegeben ist. Der Zeitraum zwischen dem Erreichen des Kilometerlimits und der Übergabe des Fahrzeugs an KORAL wird mit je nach Fahrzeuggruppe unterschiedlichen 0,65 - 2,0 TL+MwSt. pro km Überschreitung berechnet und die Kilometerüberschreitungsgebühr entrichtet durch den Mieter. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, auch die Wartungskosten zu bezahlen, die aufgrund dieser Kilometerüberschreitung entstehen.

1. Kilometerlimits für die Fahrzeugnutzung; Economy, Medium, Medium SUV, Luxury, Luxury SUV-Gruppenfahrzeuge 400 km pro Tag für bis zu 10 Tage 4.000 km für Anmietungen über 10 Tage,

2. Sie ist auf 300 km pro Tag für Fahrzeuge der Premium- und Premium-SUV-Gruppe bis zu 10 Tagen und 3.000 km für Anmietungen über 10 Tage begrenzt.

3. Wirtschaftsgruppe je 100 km weiter: 65 TL+MwSt

4. Mittlere und mittlere SUV-Gruppe für je 100 km: 85 TL + MwSt

5. Luxus- und Luxus-SUV-Gruppe für je 100 km weiter: 165 TL + MwSt

6. Für Premium- und Premium-SUV-Gruppen werden 200 TL + MwSt. pro 100 km berechnet.

14) Es ist untersagt, das Mietfahrzeug in irgendeiner Form und unter allen Bedingungen weiter zu vermieten oder Dritten zur Verfügung zu stellen, auch wenn dies unentgeltlich ist.

a) durch den nicht als Zusatzfahrer benannten/gemeldeten Fahrer,

b) durch Ziehen oder Schieben eines Fahrzeugs,

c) bei der Beförderung von Personen oder Gütern gegen Entgelt,

d) Renngeschwindigkeitsermittlung, Rallye, Dauerlauf, Motorsport und auf für den normalen Verkehr gesperrten und ungeeigneten Straßen,

e) bei Straßen- und Geländeverhältnissen, die für die vom Hersteller ermittelte technische und ausdauernde Leistung des Fahrzeugs nicht geeignet sind,

f) beim zoll- und sonstigen gesetzeswidrigen Transport von Stoffen oder bei illegalen Arbeiten,

g) Es ist strengstens verboten, sie für illegale Zwecke, in Angelegenheiten des Terrorismus, gegen den Staat und das Gesetz zu verwenden. Im Falle der Feststellung einer dieser Situationen sind alle Arten von Schäden an KORAL vom Mieter sofort nach der ersten schriftlichen Benachrichtigung zu zahlen.

 

15) Alle gesetzlichen Pflichtversicherungen des Mietfahrzeuges sind durch KORAL abgeschlossen. Der Mieter erklärt, akzeptiert und verpflichtet sich, die Verantwortung für Schäden und alle damit verbundenen Kosten im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen widerspruchslos zu tragen.

a) wenn er zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen und/oder schlafverzögernden Mitteln stand,

b) In Fällen, in denen die gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten werden (was darauf hinweist, dass der Unfall aufgrund der Geschwindigkeit im Unfallerkennungsbericht passiert ist) und das Fahrzeug in irgendeiner Weise gegen die Verkehrsregeln verstößt,

c) In Fällen, in denen die Verkehrsunfallmeldung (Vertragsmeldung, Polizei- oder Gendarmeriemeldung) nicht eingeht,

d) Schäden und/oder Unfälle, die durch die Nutzung des Fahrzeugs durch andere Personen als den Mieter und die im Mietvertrag als Zusatzfahrer bezeichneten Personen entstehen,

e) bei Verlängerung der im Mietvertrag festgelegten Frist, bei Schäden und Unfällen,

f) In Fällen, in denen die Schadensgebühr nicht gezahlt wird und/oder Versicherungsgesellschaften aus irgendeinem Grund gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung im Rahmen der vom Staatssekretariat des Finanzministeriums und/oder des Finanzministeriums vorzunehmenden Änderungen nicht zahlen Türkischer Versicherungs- und Rückversicherungsverband zu den gesetzlichen Vorschriften und damit zusammenhängenden Vorschriften,

g) Bei Diebstahl des Fahrzeugs gelten die allgemeinen Kfz-Versicherungsregeln, und der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich im Voraus, den Fahrzeugpreis und andere Schäden zu zahlen, falls die Versicherungsunternehmen die Zahlung nicht leisten und nicht einbezogen werden können im Bereich der Kfz-Versicherung, die Versicherungen wie Plagiate nicht als Diebstahl qualifizieren.

h) Die Verantwortung für alle Schäden, die die Versicherungsdeckungsgrenzen überschreiten, liegt beim Mieter.

Wird der Mieter bei einem Unfall mit dem gemieteten Fahrzeug wegen Alkohol, Drogen, Verlassen der Unfallstelle oder sonstiger Missachtung der allgemeinen Verkehrsregeln bestraft, kann KORAL alle Arten von direkten und indirekten Schäden verlangen, die durch den Unfall entstanden sind Neben der Miete des Mieters.

16) Im Falle eines Unfalls während der Mietzeit sind der Mieter und die Zusatzfahrer verpflichtet, die folgenden Maßnahmen zur Wahrung der Interessen von KORAL und der Versicherungsgesellschaft zu treffen.

a) um maximale Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf das Fahrzeug und Dritte zu treffen,

b) Protokolle, Polizei- und/oder Gendarmerieberichte usw. Bereitstellung aller erforderlichen Verkehrsunfallberichte und -dokumente,

c) vollständiges Ausfüllen der Unterlagen durch Anfertigen von Fotokopien oder Abbildungen des Führerscheins, des Führerscheins und der Verkehrsordnung der anderen Partei/Parteien,

d) Fotografieren des Tatorts,

e) Verständigung der nächstgelegenen Polizei oder Gendarmerie bei einem Unfall mit Sach-, Tötungs- oder Körperverletzung,

f) KORAL alle mit dem Unfall zusammenhängenden Unterlagen innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Eintritt des Unfalls zuzustellen.

 

17) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug geschlossen und verschlossen so abzustellen, dass jede Art von Sicherheit gewährleistet ist. Um im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs von der Diebstahlversicherung zu profitieren; Er ist verpflichtet, durch Rückgabe des Führerscheins und Schlüssels an KORAL nachzuweisen, dass er die erforderlichen Vorkehrungen getroffen und die erforderlichen Anträge bei den zuständigen Polizeibehörden gestellt hat. Im Übrigen ist der Mieter zur Zahlung des aktuellen Kaufpreises des Fahrzeugs und sonstiger Schäden verpflichtet, sofern diese nicht im Versicherungsumfang enthalten sind und keine Schadenszahlung durch die Versicherungsgesellschaft erfolgt.

 

18) Alle Arten von Sachschäden, einschließlich Behandlungskosten, die Dritten und Insassen im Fahrzeug zugefügt werden, sind auf die obligatorischen Versicherungsgrenzen des Fahrzeugs beschränkt, und alle Verantwortlichkeiten und Haftungen, einschließlich moralischer Schäden, die nicht von der Verkehrsversicherung gedeckt sind, gehören dazu der Mieter. Alle Schäden und Schäden, die KORAL gegenüber geltend gemacht werden können, sind vom Mieter auf erste schriftliche Aufforderung von KORAL unverzüglich zu zahlen, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf.

 

19) Im Falle einer Beschädigung und/oder Fehlfunktion des gemieteten Fahrzeugs ist der Mieter dafür verantwortlich, das Fahrzeug sicher und in einer Weise, die den Schaden nicht erhöht, an den autorisierten Service zu übergeben. Erfolgt bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Service keine Unterstützung durch KORAL-Büros, gehen die Kosten für das Zugfahrzeug zu Lasten des Mieters. Reparaturkosten werden nur nach vorheriger Zustimmung von KORAL übernommen.

 

20) KORAL kann niemals für Verlust, Diebstahl, Plagiat oder Beschädigung von Gegenständen verantwortlich gemacht werden, die vom Mieter mitgeführt oder im Fahrzeug zurückgelassen wurden. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, KORAL unwiderruflich von den Schäden freizustellen, die durch solche Verluste und/oder Schäden entstehen können.

21) Da KORAL das geleaste Fahrzeug nicht herstellt, kann es in keiner Weise für materielle und moralische Schäden und Verluste haftbar gemacht werden, die durch mechanische oder Herstellungsfehler des Fahrzeugs oder der Ersatzteile entstehen können. Die Parteien haben vereinbart, dass die Verantwortung von KORAL auf die Lieferung des gebrauchstauglichen Fahrzeugs und die Durchführung der erforderlichen Wartung ohne Unterbrechung beschränkt ist.

 

22) Für den Fall, dass der Mieter einen Artikel dieses Vertrages nicht erfüllt, insbesondere wenn er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin liefert, akzeptiert der Mieter, dass KORAL berechtigt ist, das Fahrzeug unverzüglich zurückzunehmen, unabhängig davon, wo es sich befindet ist und ohne dass es einer Abmahnung oder Gerichtsentscheidung bedarf. Der Mieter ist verpflichtet, die bei der Verwertung des Fahrzeugs durch KORAL entstehenden Schäden und Kosten auf Verlangen unverzüglich zu ersetzen. KORAL haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Ware im Fahrzeug während der Bergung des Fahrzeugs.

 

23) Es ist strafrechtlich strafbar, dass der Mieter trotz Vertragsablauf das Fahrzeug nicht an die im Vertrag definierten Nutzer abgibt und/oder abnimmt und erklärt, dass ihm bekannt ist kann keine Versicherung, Garantie und Rechtsansprüche in Bezug auf Schäden und Haftung geltend machen, wenn er/sie es illegal verwendet.

 

24) An den Mietfahrzeugen wurde ein Fahrzeugverfolgungssystem installiert, damit KORAL das Mietfahrzeug verfolgen und gegebenenfalls das Fahrzeug anhalten und zurückholen kann. Dem Mieter ist bekannt, dass das Fahrzeugortungssystem am gemieteten Fahrzeug installiert ist, dass das Fahrzeug verfolgt wird und dass KORAL, wenn er das Fahrzeug nicht zu dem in diesem Vertrag festgelegten Rückgabetermin und/oder während des Fortbestehens des Vertragsverhältnisses zurückgibt, dies tun kann dieses System verwenden, um das Fahrzeug zu lokalisieren und das Fahrzeug anzuhalten, falls dies für notwendig erachtet wird, und dass es im Voraus akzeptiert, erklärt und zugesagt hat, dass es dieser Angelegenheit zugestimmt hat und keine fälligen Entschädigungen und/oder Schäden unter welchem Namen auch immer von KORAL zu fordern bis zum Anhalten des Fahrzeugs. Für den Fall, dass das Fahrzeugortungssystem beschädigt, zerlegt, versucht wird, es zu zerlegen oder in irgendeiner Weise in das System eingegriffen wird, aus Gründen, die vom Mieter verursacht wurden, sind alle Schäden, einschließlich der Demontage und Installation des Systems und der Gerätegebühr , werden vom Mieter sofort übernommen. Der Mieter akzeptiert im Voraus, dass der Eingriff in das Vehicle Tracking System die Beendigung dieses Vertrages bedeutet.

 

25) Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass die gemieteten Fahrzeuge in keiner Weise an eine andere Person oder Organisation vermietet werden und dass sie nicht von einer Person benutzt werden, deren Name nicht auf dem Mietvertrag steht, egal aus welchem Grund und Zustand. Wird das Gegenteil festgestellt, gelten die Schadenszusicherungen von KORAL nicht und alle Schäden und Verluste gehen zu Lasten des Mieters. Für den Fall, dass festgestellt wird, dass das Mietfahrzeug vermietet oder einem Dritten zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich der Mieter, den dreimonatigen Mietpreis des Mietfahrzeugs als Strafklausel widerspruchslos zu bezahlen Zeitpunkt der ersten Anfrage, sowie die Schäden aufgrund dieser Verletzung.

26) Wird das Fahrzeug vor dem im Vertrag angegebenen Datum nach Mietbeginn zurückgegeben, entfallen die Rabatte und der Mietpreis wird für den verwendeten Zeitraum durch Berechnung des aktuellen Tagesmietpreises des Fahrzeugs neu ermittelt. Der als Ergebnis dieser Berechnung ermittelte Mietpreis wird vom eingezogenen Preis abgezogen und im Falle einer Überschreitung wird dieser Preis an den Mieter zurückerstattet. Abgesehen davon haben die Parteien vereinbart, dass der Mieter in keiner Weise zurückerstattet wird.

 

27) KORAL hat das Recht, den Vertrag jederzeit einseitig ohne Zahlung einer Entschädigung zu kündigen.

 

28) KORAL und der Mieter verfügen über alle finanziellen, kommerziellen, beruflichen Informationen, technischen Informationen, Know-how, administrativen, rechtlichen, institutionellen Informationen, Geschäftsinformationen, Jahresabschlüsse, Berichte, finanziellen und rechtlichen Informationen, Warenzeichen, die Informationen seiner Mitarbeiter oder Beamte, denen das Geschäftsgeheimnis, Richtlinien, Vorschriften, alle Informationen im Zusammenhang mit Handel und Lizenzierung sowie alle Arten von Korrespondenz, Dokumenten und Aufzeichnungen oder andere Informationen offengelegt werden, und die Informationen der anderen Partei, von denen sie Kenntnis haben, vertraulich sind "Vertrauliche Informationen". diese Informationen nicht offenzulegen, nicht zuzulassen, nicht an Dritte weiterzugeben, keine teilweisen oder vollständigen Kopien davon anzufertigen, zu verteilen, nicht zu drucken und diese Informationen zusammen mit allen Kopien, die sie haben, auf Anhieb unverzüglich zurückzugeben Anfrage der anderen Partei, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die die Informationen besitzt. annehmen und übernehmen. Für den Fall, dass eine Person diese Vertraulichkeitsverpflichtung aufgrund ihres Verschuldens oder ihrer Fahrlässigkeit verletzt, kann sie den Vertrag einseitig kündigen, und die Partei, die die Informationen erhält, ist dazu in Bezug auf den Schutz vertraulicher Informationen berechtigt.

Erfüllt er eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag durch eigenes Verschulden oder Fahrlässigkeit nicht, so ist er zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet.

 

29) Die Parteien sind verpflichtet, alle geltenden Vorschriften, Verfahren und Verfahren zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere das Gesetz Nr. zum Schutz personenbezogener Daten, verpflichtet, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen zu handeln.

 

Die Parteien akzeptieren, erklären und verpflichten sich, dass alle ihnen übermittelten Informationen über reale Personen personenbezogene Daten sind und dass sie diese Daten nur im Rahmen der Gesetzgebung und des Vertragsverhältnisses zwischen ihnen verarbeiten werden, beschränkt auf den Zweck des aktuellen und / oder der zu schließende Vertrag. Jede Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht dem Vertragszweck dient, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Die Weitergabe der ihr übermittelten personenbezogenen Daten an Dritte im In- und Ausland ist untersagt, es sei denn, es wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.

 

Die Parteien sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter schriftlich über die in dieser Vereinbarung festgelegten Angelegenheiten zu informieren, indem sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den unbefugten Zugriff auf die ihnen übermittelten personenbezogenen Daten durch ihre eigenen Mitarbeiter und Dritte zu verhindern und die Verwendung der zu verhindern Personenbezogene Daten für andere Zwecke als die Übermittlung an sie.

 

Jede Partei wird unbeschadet der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen alle Arten von Medien und Medien, in denen die personenbezogenen Daten gespeichert sind, gegen Unterschrift an die andere Partei liefern und die Aufzeichnungen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen nach eigenem Recht löschen, vernichten oder anonymisieren Zustimmung.

 

Jede der Parteien akzeptiert und erklärt, dass sie in Bezug auf die personenbezogenen Daten, die sie im Rahmen der Vereinbarung verarbeiten, der Kontrolle des Personal Data Protection Board unterliegt. Die Parteien können das Einsichtsrecht persönlich oder durch Dritte ausüben, sofern dies ihre Arbeitsabläufe nicht beeinträchtigt. Wenn als Ergebnis dieser Inspektionen festgestellt wird, dass eine der Parteien gegen ihre Verpflichtungen in Bezug auf personenbezogene Daten verstoßen hat, werden die entsprechenden Inspektionskosten von der Partei getragen, die ihre Verpflichtungen verletzt hat.

 

Diese Klausel bleibt auch dann in Kraft, wenn der Vertrag aus irgendeinem Grund gekündigt wird.

 

Für den Fall, dass eine Partei aus Gründen, die von der anderen Partei herrühren, einschließlich der Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung, einen Schaden erleidet, unterliegt sie einer rechtlichen Sanktion oder ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, einschließlich des Schadens der betroffenen Person , in Bezug auf diese Beträge Der Rückgriff auf die andere Partei bleibt vorbehalten.

30) Die Stempelsteuer und alle Arten von Kosten, die sich aus dem Vertrag ergeben, gehören dem Mieter.

Whatsapp Telefon